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   BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87   

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https://dejure.org/1987,7514
BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87 (https://dejure.org/1987,7514)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 1 WB 3.87 (https://dejure.org/1987,7514)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 1 WB 3.87 (https://dejure.org/1987,7514)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anordnung einer aufschiebenden Wirkung - Versetzung eines Soldaten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 30.07.1980 - 1 WB 79.79

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Ermessensbindung durch

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Die gegebenenfalls an die Bejahung des dienstlichen Bedürfnisses anschließende Ausübung des Ermessens durch den zuständigen Vorgesetzten kann von den Gerichten hingegen nur darauf überprüft werden, ob der Vorgesetzte den Antragsteller durch Überschreitung oder Mißbrauch dienstlicher Befugnisse verletzt hat (§ 17 Abs. 3 Satz 2 WBO) oder ob er dabei die gesetzlichen Grenzen des ihm insoweit zustehenden Ermessens überschritten oder von diesem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (§ 114 VwGO analog; ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 73, 51 f. m.w.N.).

    Daß die Berufstätigkeit der Ehefrau einer Versetzung grundsätzlich nicht entgegensteht, hat der Senat ebenfalls schon mehrfach ausgesprochen (vgl. BVerwG NZWehrr 1978, 151; BVerwGE 73, 51, 53) [BVerwG 30.07.1980 - 1 WB 79/79].

  • BVerwG, 06.05.1971 - I WB 8.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Über die Versetzung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte, sofern ein dienstliches Bedürfnis gegeben ist, nach seinem Ermessen (BVerwGE 43, 215, 217) [BVerwG 06.05.1971 - I WB 8/70].

    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach E... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort und die damit verbundenen finanziellen Belastungen einer Versetzung nicht entgegenstehen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.).

  • BVerwG, 10.09.1986 - 1 WB 120.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Da der Gesetzgeber dem öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehbarkeit truppendienstlicher Maßnahmen grundsätzlich den Vorrang eingeräumt hat, kommt die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nur in Betracht, wenn sich bereits bei summarischer Prüfung durchgreifende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Maßnahme ergeben oder wenn dem Soldaten durch den sofortigen Vollzug unzumutbare, insbesondere nicht wiedergutzumachende Nachteile entstünden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 10. September 1986 - 1 WB 120/86 - m.w.N.).

    Der Senat hat schon mehrfach entschieden, daß die Sorge eines Soldaten für gebrechliche Eltern und Schwiegereltern eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindert (zuletzt: BVerwG Beschluß vom 10. September 1986 - 1 WB 120/86).

  • BVerwG, 27.03.1979 - 1 WB 193.78

    Rechtmäßigkeitsanforderungen an die Versetzung eines Soldaten - Rechtliche

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach E... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort und die damit verbundenen finanziellen Belastungen einer Versetzung nicht entgegenstehen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach E... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort und die damit verbundenen finanziellen Belastungen einer Versetzung nicht entgegenstehen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 D 59.75
    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Bei der Bewertung der nicht zu verkennenden Härten, die dem Antragsteller und seiner Familie durch seine Versetzung nach E... entstehen, ist zu berücksichtigen, daß die jederzeitige Versetzbarkeit zu den vom Berufssoldaten freiwillig übernommenen Pflichten und zum Inhalt des Wehrdienstverhältnisses gehört (vgl. BVerwGE 43, 215; 53, 95) [BVerwG 11.11.1975 - I D 59/75]und daß der Besitz eines Eigenheims am alten Standort und die damit verbundenen finanziellen Belastungen einer Versetzung nicht entgegenstehen (ständige Rechtsprechung: vgl. BVerwGE 63, 210, 215 [BVerwG 27.03.1979 - 1 WB 193/78] m.w.N.).
  • BVerwG, 01.07.1986 - 1 WB 102.86

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1987 - 1 WB 3.87
    Das ist ausreichend, um bei summarischer Prüfung ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers bejahen zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 1. Juli 1986 - 1 WB 102/86).
  • BVerwG, 12.01.1988 - 1 WB 142.87

    Aussetzung der Vollziehung der Versetzung eines Soldaten - Gerichtliche

    Der Senat hat schon mehrfach entschieden, daß die Sorge eines Soldaten für gebrechliche Eltern und Schwiegereltern eine aus dienstlichen Gründen gebotene Versetzung nicht hindert (vgl. unter anderem BVerwG Beschlüsse vom 10. September 1986 - 1 WB 120/86 - und vom 28. Januar 1987 - 1 WB 3/87).
  • BVerwG, 08.04.1987 - 1 WB 37.87

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Versetzung

    Das ist ausreichend, um bei summarischer Prüfung ein dienstliches Bedürfnis für die Versetzung des Antragstellers bejahen zu können (vgl. BVerwG Beschluß vom 28. Januar 1987 - 1 WB 3/87).
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